Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins sind ordentliche, außerordentliche, fördernde oder Ehrenmitglieder.

Ordentliche Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die die Ausbildung in Aquatischer Körperarbeit (WATSU®  oder WATA® ) abgeschlossen haben, diese aktiv ausüben und die Anliegen des Vereins unterstützen.  

Außerordentliche Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die einen Mitgliedsbeitrag leisten bzw. Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen und den Verein ideell oder finanziell unterstützen. Diese Mitglieder haben nur beratende Funktion und kein Stimmrecht bei der Generalversammlung.

Fördernde Mitglieder sind solche, die den Verein ideell und finanziell unterstützen ohne Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.

Ehrenmitglieder sind jene, denen diese besondere Mitgliedschaft wegen besonderer Verdienste um den Verein von der Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes verliehen wird.

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Die Begriffe IAKA-WATSU-Wassershiatsu und WATA-WasserTanzen und Aquatische Körperarbeit und das Logo sind patentrechtlich mit ® für IAKA-Austria geschützt.