LISTE DER SVS KOOPERATIONSPARTNERINNEN
die WATSU® Wassershiatsu in Österreich anbieten
- LINZ
Mag.a Marion Falzeder
Tel: 0699 103 136 98
Mail:
marion.falzeder@nessie.at
Ing.in Mag.a Elvira Ilming
Tel: 0664 73 78 4021
Mail: elvira@ilming.eu
Mag.a Ursula Lendlmaier
Tel: 0680 126 47 04
Mail: office@wata-watsu.at
www.wata-watsu.at
VORARLBERG
Ulrike Milz
Tel.: 0650 44 30 664
Mail: ulrike.milz@vol.at
WIEN
Melanie Münster
Tel.: 0650 815 1789
Mail: melanie.muenster@yahoo.com
GENERELLE INFORMATIONEN ZUM GESUNDHEITSHUNDERTER
Die SVS, die Sozialversicherung der Selbständigen unterstützt ihre Kund*innen beim Umgang mit der persönlichen Gesundheit:- Gewerbetreibende und Neue Selbständige, die aktiv zum Erhalt ihrer Gesundheit beitragen und ihre Gesundheitsziele des Programms „Selbständig Gesund“ erfüllen, zahlen nur den halben Selbstbehalt ‐ also 10 statt 20 Prozent für alle ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen
- Die Inanspruchnahme von gesundheitsförderlichen Programmen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Mentales und Rauchfreiheit kann einmal pro Kalenderjahr für SVS-Versicherte mit dem SVS-Gesundheitshunderter gefördert werden.
- WATSU®-WasserShiatsu fällt in den Bereich Mentales/ Körperarbeit und Entspannung. Die SVS ermöglicht eine finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von WATSU®-WasserShiatsu ‐ Anwendungen bei qualifizierten WATSU®-WasserShiatsu-Praktizierenden, welche die Kooperationsbedingungen für den SVS‐Gesundheitshunderter erfüllen.
KRITERIEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES GESUNDHEITSHUNDERTERS
- Der Gesundheitshunderter kann einmal pro Kalenderjahr (mittels entsprechendem Gesundheitshunderter-Antragsformular, Beilage der Rechnungskopie, Zahlungsbestätigung und des Befundblattes der Vorsorgeuntersuchung) beantragt werden.
- Finanzielle Mindestinvestition: € 150,00
- SVS-Kund*innen müssen nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert sein.
- Der Zeitraum zwischen der absolvierten Maßnahme und der Vorsorgeuntersuchung darf nicht größer als ein Jahr sein. Der Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung entfällt, wenn die aktuelle, positive Teilnahme am Programm "Selbständig Gesund – Meine Gesundheitsziele“ nachgewiesen wird.
- Das Anbieterprofil für die betreffende Maßnahme wird durch den/die Anbieter/in erfüllt
- Die Antragstellung samt den gesamten erforderlichen Unterlagen erfolgt::
- per Post: DLZ Sicherheit & Gesundheit, Mozartstraße 41, 4010 Linz
- per Mail: dlz.sg@svs.at oder.
- online: www.svs.at (Formulare & Anträge).
- Auf der Honorarnote sind Leistungserbringer*in und eine Leistungsbeschreibung gut ersichtlich
- Leistungen, die über die gesetzliche Sozialversicherung verrechnet werden können bzw. im Rahmen einer Krankenbehandlung mit ärztlicher Verordnung durchgeführt werden, fallen nicht in den Förderbereich des SVS-Gesundheitshunderters.
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