
LISTE DER SVS KOOPERATIONSPARTNERINNEN
die WATSU® Wassershiatsu in Österreich anbieten
WIEN- Claudia Tichy MSc
Tel: 0664 43 30 470
Mail: claudia.tichy@gmx.at
Rotraud Kopp
Tel.: 0699 19 20 96 75
Mail: traude.massage@gmx.at
SALZBURG
- Mag Karin Mitterbauer
Tel: 0650 440 12 96
Mail: praesenz@hotmail.com
LINZ
- Ing.in Mag.a. Elvira Ilming
Tel: 0664 73 78 4021
Mail: elvira@lewatsu.fr
Mag Ursula Lendlmaier
Tel: 0680 126 47 04
Mail: ursula.lendlmaier@aon.at


GENERELLE INFORMATIONEN ZUM GESUNDHEITSHUNDERTER
Die SVS der gewerblichen Wirtschaft unterstützt ihre Versicherten beim eigenverantwortlichen Umgang mit der persönlichen Gesundheit:- Versicherte, die aktiv zum Erhalt ihrer Gesundheit beitragen und ihre Gesundheitsziele des Programms „Selbständig gesund“ erfüllen, zahlen nur den halben Selbstbehalt ‐ also 10 statt 20 Prozent für alle ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen
- Zur Unterstützung bei der Erreichung der Gesundheitsziele bietet die SVS im Rahmen von "Fit zu mehr Erfolg" verschiedene Angebote an, die bei der Lebensstil‐Änderung helfen sollen. Ein Angebot davon ist der Gesundheitshundert€r, durch den Versicherte jährlich einen Kostenzuschuss von 100€ für Programme zu den Themen Bewegung, Ernährung, mentale Gesundheit und Entspannung/Körperarbeit erhalten können
- WasserShiatsu® wurde im Bereich "Mentale Gesundheit – Entspannung“ aufgenommen. Die SVS ermöglicht damit Versicherten einen Kostenzuschuss bei der Inanspruchnahme von WATSU-WasserShiatsu® ‐ Anwendungen bei qualifizierten WasserShiatsu® Praktizierenden, welche die Kooperationsbedingungen für den SVS‐Gesundheitshundert€r erfüllen


KRITERIEN FÜR DEN GESUNDHEITSHUNDERTER
- Der Gesundheitshundert€r kann ein Mal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
- Die Mindestinvestitionen für gesundheitsförderliche Angebote betragen 150 €.
- Es besteht eine aufrechte Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG (pflichtversicherte UnternehmerInnen, GewerbepensionistInnen, mitversicherte / anspruchsberechtigte Angehörige).
- Ein Gesundheitscheck (=Vorsorgeuntersuchung) wurde innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung absolviert.
- Das Anbieterprofil für die betreffende Maßnahme wird durch den/die Anbieter/in erfüllt.
- Der Versicherte stellt einen Antrag auf Auszahlung des Kostenzuschusses „SVS Gesundheitshundert€r“ an die betreuende Landesstelle.
- Dem Antragsformular liegen bei:
- die Kopie des Vorsorgeuntersuchung‐Befundblattes und
- die Rechnungskopie(n) der durchgeführten Leistung(en).
- Auf der Rechnung muss die Ausbildung und Qualifikation des Anbieters ersichtlich sein.
- Sofern der Antrag alle notwendigen Kriterien erfüllt, kann der Kostenzuschuss „SVS Gesundheitshundert€r“ ein Mal pro Kalenderjahr in der Höhe von 100€ ausbezahlt werden.



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