Ethik-Richtlinien

Diese Richtlinien gelten für das Handeln von aktiven Teilnehmer*innen, Praktizierenden und Unterrichtenden und dienen der Qualitätssicherung der Aquatischen Körperarbeit – WATSU-WasserShiatsu, Aqua-Relax und WATA-WasserTanzen.

Alle oben genannten Personengruppen werden im Folgenden als Aquatische Körperarbeiter*innen = AKA genannt.

 

Allgemeine Pflichten

  • Die AKA verpflichten sich, die Tätigkeit stets im Rahmen professioneller Standards auszuüben.
  • Sie schaffen einen verantwortungsvollen Raum, in dem Öffnung und Wandlungsprozesse stattfinden können.
  • Sie tragen dazu bei, das Wissen und das Verständnis des Menschen für sich selbst und für andere zu vertiefen. Sie achten die Würde des anderen und vermeiden Handlungen und Äußerungen, welche diese verletzen könnten.
  • Sie üben nur Tätigkeiten aus, zu denen ihr Ausbildungs- und Weiterbildungsstand sie berechtigt. Sie berücksichtigen die Grenzen des eigenen Wissens, Könnens und ihrer Kompetenz.
    Die AKA vermeiden jede Unklarheit bezüglich ihrer Qualifikation, ihrer Ausbildung und Ziele.
  • Die AKA kennen und respektieren die geltende Rechtssituation des jeweiligen Landes.
  • Sie respektieren die Grenzen von WATSU WasserShiatsu / WATA WasserTanzen und arbeiten bei Bedarf mit anderen Fachpersonen zusammen.
  • Sie sind sich der eigenen kontinuierlichen Entwicklungsprozesse bewusst und entwickeln die Qualität ihrer Arbeit weiter.


Umgang mit Klienten*innen / Trainingsteilnehmer*innen

Die AKA vermitteln die Aquatische Körperarbeit in voller Anerkennung der geistigen und konfessionellen Freiheit der anderen Menschen. AKA erkennen den Wert aller Menschen an, unabhängig von Geschlecht, ethnischem Ursprung, politischer oder religiöser Überzeugung.
Die AKA sind verpflichtet, mit dem Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis in der „therapeutischen“ Beziehung sorgsam umzugehen. Eine Verletzung dieses Verhältnisses liegt dann vor, wenn sie ihre Aufgaben und Verantwortung gegenüber den Klienten*innen/Teilnehmer*innen vernachlässigen, um ihre persönlichen, z.B. emotionalen, sexuellen, sozialen oder unangemessenen wirtschaftlichen Interessen zu befriedigen.
Die AKA verpflichten sich, jede Art solchen Missbrauchs zu unterlassen.

Die AKA weisen auf entsprechende weitere Unterstützungsmöglichkeiten hin, wenn ein offensichtlicher Bedarf zu erkennen ist – ob problematische Persönlichkeitszüge oder Körperbefindlichkeiten (Kontraindikationen).
Sie arbeiten auf der Grundlage einer Vereinbarung, die im Wesentlichen folgende Übereinkünfte enthält:

Bei Einzelsitzungen:

  • Umfang und Dauer der Anwendung
  • Finanzielle Bedingung der Anwendung
  • Abklärung des Gesundheitszustandes (Kontraindikationen)
  • Schweigepflicht wie unten und ethisches Verhalten wie oben beschrieben

Bei Kursen und Trainings:

  • Hier gelten die Bestimmungen und Vereinbarungen des aktuellen Konzeptes über Inhalt, Umfang, Dauer und Kosten der Seminare.
  • Die Unterrichtenden reflektieren bewusst ihre eigenen Bedürfnisse und ihre einflussreiche Position den Klienten*innen/Teilnehmer*innen gegenüber.
  • Schweigepflicht wie unten und ethisches Verhalten wie oben beschrieben

Schweigepflicht und Datenschutz

Die AKA wahren über alle persönlichen Daten der Klient*innen und Trainingsteilnehmer*innen Verschwiegenheit.

Informationen und Ergebnisse, welche in der Ausbildung und/oder in einer Anwendung erlangt worden sind, unterliegen der Schweigepflicht.

Sollten diese Informationen für den Unterricht oder eine Untersuchung benützt werden, muss die Anonymität des*der Betroffenen gewahrt werden. Im Zweifelsfall ist das ausdrückliche Einverständnis dieser Personen einzuholen.

Sollten in Trainings Filmaufnahmen und Fotos hergestellt werden, müssen die Teilnehmer*innen und Unterrichtenden vor der Veröffentlichung das Einverständnis geben.

Trainings

Die Verwendung von psychoaktiven Substanzen sowie übermäßiger Alkoholgenuss sind während der Kurse und Trainings untersagt.