ÖDAK
Mitglied werden
Mitgliedschaft im Berufsverband ÖDAK
- Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.
- Ordentliche Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, welche die Ausbildung in Aquatischer Körperarbeit (WATSU oder WATA) abgeschlossen haben und die Anliegen des Vereins unterstützen wollen. Sie haben ein Stimmrecht bei der Generalversammlung.
- Außerordentliche Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die einen vollen Mitgliedsbeitrag leisten. Diese Mitglieder haben beratende Funktion, die Teilnahmemöglichkeit jedoch kein Stimmrecht bei der Generalversammlung. Außerordentlich Mitglieder, die sich aktiv in einer WATSU- oder WATA-Ausbildung befinden, bezahlen währenddessen nur den halben Betrag.
- Fördernde Mitglieder sind solche, die den Verein ideell und finanziell unterstützen ohne Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen; sie haben kein Stimmrecht bei der Generalversammlung.
Kontaktdaten
- ÖDAK Österreichischer Dachverband für Aquatische Körperarbeit Prof. E. Spathring 27/24, A-8042 Graz
- Email an: office@oedak.at
-
Kontodaten: IBAN: AT57 2011 1844 3326 5600
BIC: GIBAATWWXXX | Erste Bank
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Informationen
Kosten der Mitgliedschaft
- Jahresbeitrag: 120 EUR
- Bei Eintritt ab Juli d.J.: 60 EUR
- Außerordentliches Mitglied in aktiver WATSU/ WATA-Ausbildung: jeweils die Hälfte
- Förderndes Mitglied: individueller Betrag
Falls die Zahlung des entsprechenden Beitrages bis Juni des jeweiligen Jahres nicht eingelangt ist,
wird der Mitgliedsbeitrag auf 150 EUR erhöht.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann nur schriftlich gekündigt werden, und zwar bis spätestens 3 Monate vor
dem Stichtag 31.Dezember. Es gilt das Datum des Posteingangs.
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Der österreichische Dachverband für
Aquatische Körperarbeit (ÖDAK)
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